Donnerstag, April 25, 2024

Sicherheitsbestimmungen

 
Es dürfen nur Piloten Ihre Modelle starten die einen gültigen Kentnisnachweis vorlegen können.

Der Flugbetrieb ist nur bei Anwesenheit 

eines eingetragenen
Flugleiters 
des MFSV Hermersberg zulässig. 
 Dessen Weisungen ist Folge zu leisten! 

 

 Es muss eine Halterhaftpflichtversicherung nach den geltenden
gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb 
von Modellflugzeugen bestehen. 
 
 Zur Steuerung der Modelle dürfen nur zugelassene
Fernsteueranlagen benutzt werden. 
 Zum Fernsteuern von Flugmodellen 
sind nur Frequenzen zugelassen, 
 die von der Regulierungsbehörde 
für Telekommunikation
und Post genehmigt sind. 
 Das Frequenzband 27 MHz ist 
für den Modellflugbetrieb untersagt. 

 

 Während des Flugbetriebs darf die Start- und Landebahn nur vom Piloten, dessen Helfer und dem Flugleiter betreten werden. 

 

 Eine ausführliche Version der Flugordnung 
kann hier heruntergeladen werden.