Freitag, April 26, 2024

Sicherheitsbestimmungen

Sicherheitsbestimmungen

 

Der Flugbetrieb ist nur bei Anwesenheit 

eines eingetragenen
Flugleiters 

des MFSV Hermersberg zulässig. 

 Dessen Weisungen ist Folge zu leisten! 

 

 Es muss eine Halterhaftpflichtversicherung nach den geltenden
gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb 

von Modellflugzeugen bestehen. 

 

 Zur Steuerung der Modelle dürfen nur zugelassene
Fernsteueranlagen benutzt werden. 

 Zum Fernsteuern von Flugmodellen 

sind nur Frequenzen zugelassen, 

 die von der Regulierungsbehörde 

für Telekommunikation
und Post genehmigt sind. 

 Das Frequenzband 27 MHz ist 

für den Modellflugbetrieb untersagt. 

 

 Während des Flugbetriebs darf die Start- und Landebahn nur vom Piloten, dessen Helfer und dem Flugleiter betreten werden. 

 

 Eine ausführliche Version der Flugordnung 

kann hier heruntergeladen werden.