Sicherheitsbestimmungen
Sicherheitsbestimmungen
Der Flugbetrieb ist nur bei Anwesenheit
eines eingetragenen
Flugleiters
des MFSV Hermersberg zulässig.
Dessen Weisungen ist Folge zu leisten!
Es muss eine Halterhaftpflichtversicherung nach den geltenden
gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb
von Modellflugzeugen bestehen.
Zur Steuerung der Modelle dürfen nur zugelassene
Fernsteueranlagen benutzt werden.
Zum Fernsteuern von Flugmodellen
sind nur Frequenzen zugelassen,
die von der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation
und Post genehmigt sind.
Das Frequenzband 27 MHz ist
für den Modellflugbetrieb untersagt.
Während des Flugbetriebs darf die Start- und Landebahn nur vom Piloten, dessen Helfer und dem Flugleiter betreten werden.
Eine ausführliche Version der Flugordnung
kann hier heruntergeladen werden.