Sicherheitsbestimmungen Sicherheitsbestimmungen Der Flugbetrieb ist nur bei Anwesenheit eines eingetragenen Flugleiters des MFSV Hermersberg zulässig. Dessen Weisungen ist Folge zu leisten! Es muss eine Halterhaftpflichtversicherung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb von Modellflugzeugen bestehen. Zur Steuerung der Modelle dürfen nur zugelassene Fernsteueranlagen benutzt werden. Zum Fernsteuern von Flugmodellen sind nur Frequenzen zugelassen, die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt sind. Das Frequenzband 27 MHz ist für den Modellflugbetrieb untersagt. Während des Flugbetriebs darf die Start- und Landebahn nur vom Piloten, dessen Helfer und dem Flugleiter betreten werden. Eine ausführliche Version der Flugordnung kann hier heruntergeladen werden.