Bestimmungen für Flugmodelle:
Es dürfen derzeit nur Motorflug- und Segelflugmodelle bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg
betrieben werden.
Flugmodelle über 25 kg benötigen eine Sondergenehmigung, die von der Luftaufsichtsbehörde und vom Verband erteilt werden
kann.
Es dürfen gleichzeitig nur drei Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren in der Luft sein.
Turbinengetriebene Flugmodelle dürfen nur alleine in die Luft.
Bei Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren darf der Schallpegel bei Volllast den Wert von 71 dB(A) / 25 m
nicht überschreiten.
Dieser Wert gilt auch für Fesselflugmodellen entsprechend der BeMod 2007 der FAI für Fesselflugmodelle.
Bei Flugmodellen mit Turbinen darf der Schallpegel bei Volllast den Wert von 84 dB(A) / 25 m nicht
überschreiten.
Es dürfen nur Flugmodelle mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, die im Lärmpass eingetragen sind.